Rechtsprechung
LG Hannover, 03.03.2009 - 24 O 40/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verrechnung einer Vergütung für eine betriebsspezifische Softwarenutzung als Belastungsposten in einem Kontokorrentverhältnis ohne vertragliche Vereinbarung; Anforderungen an die Anspruchsindividualisierung in einem Mahnbescheid
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verrechnung einer Vergütung für eine betriebsspezifische Softwarenutzung als Belastungsposten in einem Kontokorrentverhältnis ohne vertragliche Vereinbarung; Anforderungen an die Anspruchsindividualisierung in einem Mahnbescheid
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Agenturrecht - Nutzungsvergütung für ein Gesamtsoftwarepaket
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- AWD 56 -, Finanzplaner, Kundenzeitschrift, Anspruch des HV auf Zurverfügungstellung von Software, Give-Aways, Schulungen, Seminare, Schulungskosten
- vertriebsrecht-blog.de (Auszüge)
Kostenumlegung des Vertriebs auf seine Handelsvertreter
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
§ 86a HGB
Handelsvertreter
Verfahrensgang
- LG Hannover, 03.03.2009 - 24 O 40/08
- OLG Celle, 10.12.2009 - 11 U 51/09
- BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 11/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 30.11.2007 - 19 U 84/07
Ansprüche eines Handelsvertreters auf Rückerstattung von Zahlungen für …
Auszug aus LG Hannover, 03.03.2009 - 24 O 40/08
Unstreitig sind jedenfalls Einzelmodule (Ikarus, vgl. Ziff. 7.7 HVV) für die Vermittlungstätigkeit unerlässlich und mussten laut Vertrag von der Beklagten zur Verfügung gestellt werden Als speziell auf den Vertrieb der Beklagten zugeschnittene Software handelt es sich um ein für die Vermittlungstätigkeit erforderliches Arbeitsmittel, das die Beklagte dem Kläger unentgeltlich zu überlassen hatte (vgl. dazu OLG Köln, Urt. vom 30.11.2007 Az. 19 U 84/07 zitiert nach [...]). - OLG Hamm, 15.05.1998 - 35 U 56/97
Rückforderbare Salden, Saldoklage des VU, Darlegungs- und Beweislast, …
Auszug aus LG Hannover, 03.03.2009 - 24 O 40/08
An die Nichtbeobachtung dieser vereinbarten Obliegenheit sind jedoch keine, andernfalls als unwirksam zu beurteilenden Anerkenntnisfolgen (vgl. OLG Hamm, Urt. vom 15.5.1998, Az. 35 U 56/97 zitiert nach [...]) geknüpft.
- OLG Celle, 10.12.2009 - 11 U 51/09
Kostentragung für die Stellung von Werbegeschenken unternehmensbezogener Software …
unter Abänderung des am 3. März 2009 verkündeten Urteils des Landgerichts Hannover, Geschäftsnummer 24 O 40/08, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 10.564,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.unter Zurückweisung der Berufung des Klägers die Klage unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Hannover vom 3. März 2009, Az. 24 O 40/08, in vollem Umfange abzuweisen.